Anlass zum Feiern
Unser Verein wurde für die Jahre 2022-2024 für die folgenden Zwecke als gemeinnützig und damit steuerbegünstigt anerkannt:
- §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO: Förderung der Jugendhilfe
- §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO: Förderung der Erziehung
Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen für (1) Spenden im Sinne unserer Zwecke und (2) ordentliche Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Veranlagungszeitraum 2022-2024
Gemäß Freistellungsbescheid vom 27.03.2026 ist unser Verein für 2022-2024 von der Körperschaftssteuer befreit.





