Freistellungsbescheid 27.03.2026

Anlass zum Feiern

Unser Verein wurde für die Jahre 2022-2024 für die folgenden Zwecke als gemeinnützig und damit steuerbegünstigt anerkannt:

  • §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO: Förderung der Jugendhilfe
  • §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO: Förderung der Erziehung

Wir sind berechtigt Zuwendungsbestätigungen für (1) Spenden im Sinne unserer Zwecke und (2) ordentliche Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Veranlagungszeitraum 2022-2024

Gemäß Freistellungsbescheid vom 27.03.2026 ist unser Verein für 2022-2024 von der Körperschaftssteuer befreit.

Weitere Infos

Mentoring Programm

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Benefizball 2023

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22.04.2023

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